Lieferkettengesetz

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz: Lieferkettengesetz – wurde am 03.03.2021 von dem Bundeskabinett als Entwurf auf den Weg gebracht.
Das Gesetz wurde am 11.06.2021 von dem Bundestag beschlossen und am 25.06.2021 von dem Bundesrat gebilligt.

Die zentralen Themenfelder des Lieferkettengesetzes sind der Schutz der Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit. Da der Schutz der Umwelt einschließlich der Nachhaltigkeit unmittelbar Auswirkung auf die Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit hat, finden so auch diese Themen Eingang in die Anforderungen an die Unternehmen.

Um diese Ziele des Lieferkettengesetzes umzusetzen, müssen die Unternehmen
– eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
– Verfahren zur Risikoanalyse implementieren, mit denen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte festgestellt werden können
– ein Risiko- und Beschwerdemanagement implementieren einschließlich
– möglicher Abhilfemaßnahmen
– und Beschwerdemechanismen
– eine Verfahrensdokumentation implementieren mit Berichterstattung.

Bezüglich der Lieferanten unterscheidet das Liefergesetz zwischen unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten. Für ihre unmittelbare Lieferanten müssen die verpflichteten Unternehmen die Einhaltung der Ziele des Lieferkettengesetzes in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Für mittelbare Lieferanten gilt dies nur anlassbezogen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – bafa – hat die Aufgabe, die Wirtschaft mit konkreten Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz zu sein. Die bafa kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen.

Das Lieferkettengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten gelten und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. In Deutschland werden das zunächst etwa 600 Unternehmen sein und ab 2014 etwa 2.900 Unternehmen.
Allerdings ist zu erwarten, dass über die erforderliche Überwachung der Standards in den Lieferketten eine Vielzahl von Unternehmen darüber hinaus, ihre Standards in Bezug auf Menschenrechte, menschenwürdige Arbeit sowie Umwelt und Nachhaltigkeit anpassen müssen.