Kassenführung – aktuelle Termine

Seit 2020 gelten verschärfte Regeln für die Führung einer Kasse.
Anlass für die Verschärfung sind Datenmanipulation durch sogenannte Zapper-Software.
Mit dieser Art von Software wird in Warenwirtschaftssysteme, Buchführungssysteme, Registrierkassen, Taxameter oder Geldspielautomaten eingegriffen werden um nachträglich gespeicherte Transaktions- und Umsatzdaten zu verändern – zu frisieren.

Der Einsatz von Zapper-Software kann in mehrfacher Hinsicht Bedeutung haben
• Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
• Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Datensicherheit nach dem Stand der Technik
• Umsatzverkürzung
• Hinterziehung von Sozialabgaben
• Steuerhinterziehung

Hält sich ein Unternehmen nicht an die Regeln, drohen daher Sanktionen. Verstößt eine Kasse gegen die GOBD und gegen die Regeln zur ordnungsmäßigen Führung einer Kasse, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro sowie Steuernachzahlungen durch Hinzurechnung von Umsätzen. Wird grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachgewiesen, kommen sogar strafrechtliche Konsequenten in Betracht.

Technische Sicherheitseinrichtung – TSE – und Verfahrensdokumentation
Um das Manipulationsrisiko zu verhindern, müssen elektronische Kassen und Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Diese TSE-Einrichtung benötigt ab Herbst 2020 außerdem ein amtliches Zertifikat.

Und es muss eine Verfahrensdokumentation vorliegen, die das Setup der elektronischen Kasse belegt.
Sie umfasst
• Bedienungsanleitung und Programmdokumentation
• Programmieranleitung
• Stammdaten und Änderungen an den Stammdaten
• Angelegte Artikel und Warengruppen

Die Verfahrensdokumentation muss jederzeit vorlegt werden können.

Außerdem muss jede elektronische GOBD Kasse muss beim Finanzamt angemeldet werden und dort registriert sein!
D.h., das jedes Unternehmen, das eine solche Kasse nutzt, muss die Kasse oder das Bezahlsystem unter Angabe des Einsatzortes anmelden und abmelden. Das gilt auch für den Wechsel des Einsatzortes, wenn die mobile GOBD Kasse oder das mobile Bezahlsystem an verschiedenen Standorten eingesetzt wird.

WICHTIGE TERMINE
Nicht alle elektronischen Kassen sind TSE-fähig, deswegen gibt es dafür drei wichtige Termine!
• Systeme, die vor dem 26.11.2010 angeschafft wurden, dürfen ab 1.1.2020 nicht mehr verwendet werden
• Systeme, die nach dem 26.11.2010 angeschafft wurden, müssen mit einem TSE-Modul nachgerüstet werden
• Systeme, die nach dem 26.11.2010 angeschafft wurden und nicht auf TSE umrüstbar sind, dürfen ab dem 31.12.2022 nicht mehr verwendet werden.

Besonderheit für Kleingewerbe
Registrierkassen und Waagen mit Kassenfunktion müssen spätestens zum 31.03.21 ein TSE-Sicherheitsmodul und Zertifikat aufweisen.

Geeignete Kassensysteme
Um ein geeignetes Kassensystem zu finden können verschiedene, im Netz zu findende Vergleichsportale genutzt werden.



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