Bundesarbeitsgericht – Grundsatzurteil vom 30.11.2021 – Az 9 AZR 225/11
Corona – Kurzarbeit – anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs
Mit einem heute veröffentlichtem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der jährliche Urlaubsanspruch für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit „Null“ keine Arbeitspflicht haben, anteilig gekürzt werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht folgt damit seiner Linie seit 2019.
Aktuell entsteht mit der ” Wucht der vierten Welle” der Pandemie eine neue dramatische Belastung für viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche.
Verschärft noch einmal durch die neue Virus-Mutation Omikron.
Bisher hat nur jedes neunte Unternehmen die Urlaubsansprüche gekürzt.
Es bleibt abzuwarten, ob die erneut absehbare Belastung der Unternehmen – abgesichert durch die Rechtsprechung – eine Änderung herbeiführt.
Soweit ersichtlich, ist das Urteil noch nicht veröffentlicht.
Bei Veröffentlichung wird das Urteil schnellstens verlinkt.