Apotheken – Steuerung über Kennzahlen Teil 5

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LIQUIDITÄT TEIL II

Die Liquidität als ein deutlicher Indikator für den wirtschaftlichen Erfolg. Dazu erwartet Sie heute Teil II neben einem Beispiel die „goldene Finanzierungsregel“.
Zur Feststellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit dient insbesondere die Liquidität 1ten und 2ten Grades.

Beispiel

Das Beispiel zeigt, dass die freien Zahlungsmittel (Bar und Konto) nicht genügen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu bedienen. Trotzdem ist die Zahlungsfähigkeit gegeben, denn die Liquidität 2. Grades ist positiv.

Aufgrund der nur geringen Überdeckung ist die Lage dennoch angespannt, denn ohne rechtzeitigen Forderungseingang kann es auch zu Verzögerungen auf der Ausgabenseite kommen. Hier hilft eine ausreichende Kontokorrentlinie und ein straffes Forderungsmanagement. Noch besser ist es, die Lage über mittelfristige Maßnahmen deutlich zu entspannen.

Um betrags- und zeitgenaue Zahlungen zu gewährleisten, hilft die „goldene Finanzierungsregel“.

Danach soll das kurzfristige Vermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten decken können und das langfristige Vermögen soll das langfristigen Verbindlichkeiten decken können!

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Sprechen Sie mich an.

Dr. Sepideh Fanaei ( auch unter www.fanaeiconsultants.com) und Harald Belzer RA / StB