Arbeitsschutz

Arbeitsschutz - was ist das?

Arbeitsschutz schafft in Beschäftigungssystemen Grundlagen für menschengerechte  Arbeitsbedingungen. Kernthema ist die Gesundheit der Beschäftigten, die wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen geschützt werden sollen.

Dafür hat der Gesetzgeber eine Reihe gesetzlicher Regelungen einschließlich Kontrollmechanismen geschaffen.

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Arbeitsschutz – weshalb so wichtig? – Haftung

Arbeitsschutz ist für ein funktionierendes Unternehmen grundsätzlich zentrale und stetige Aufgabe.

Denn Arbeitsschutz wahrt die körperliche und psychische Integrität der anvertrauten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Arbeitsschutz zeigt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig sind. Und vorbeugend werden Störungen des betrieblichen Ablaufs vermieden.

Und: Arbeitgeber treffen bei Unterlassen von Arbeitsschutzmaßnahmen erhebliche, persönliche Haftungsfolgen.

Denn die Verantwortung für  den betrieblichen Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber – § 3 ArbSchG. Abstrakt gesagt, sind Arbeitgeber diejenigen, die die erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Konkret sind Arbeitgeber zunächst diejenigen, die den jeweiligen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben.Im Falle von juristischen Personen sowie bestimmten Übertragungen wird der Arbeitgeberbegriff auf vertretungsberechtigte Personen und auf Personen mit Leitungsbefugnis ausgedehnt – §§ 3 und 13 ArbSchG.

Damit haften Führungskräfte auf jeder Hierarchieebene für die Einhaltung des Arbeitsschutzes in ihrem Aufgabenbereich. Entscheidend ist, ob sie Weisungsbefugnis haben. Wer Mitarbeiter anweisen kann, muss auf die Einhaltung gesetzlicher Regeln achten und diese sicher stellen.

Zusätzlich findet ein Durchgriff über die Hierarchieebenen hinweg statt. Das so genannte Organisationsverschulden greift, wenn erforderliche, betriebliche Aufbau- und Ablauforganisationen nicht eingerichtet oder nicht überwacht werden.

Wer überprüft persönliche Haftungen und den Umfang  persönlicher Haftungen?
Im Falle von Personenschäden kann jede geschädigte Person mögliche Ansprüche überprüfen. Im betrieblichen Umfeld prüfen außerdem die Berufsgenossenschaften das Schadensereignis, die Ursachen und die persönliche Haftungen und leiten die aus ihrer Sicht erforderlichen Schritte ein. Der Umfang der persönlichen Haftung reicht von Schadensersatzleistungen bis zu strafrechtlicher Verantwortung.

Über Versicherungen können eventuelle Schadensersatzleistungen gedeckt werden. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz liegen jedoch regelmäßig Haftungsausschlüsse vor.

Wichtige Gesetze

Die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz.

Flankiert wird das Arbeitsschutzgesetz unter anderem von Verordnungen zur Arbeitsplatzgestaltung, dem Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz, arbeitsmedizinischer Vorsorge, Lastenhandhabung, dem Umgang mit Gefahrstoffen und mehr. Das Produktsicherheitsgesetz beschäftigt sich mit der technischen Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen.

Es kann kaum erwartet werden, dass die Regelungsdichte abnimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzgeber wird auf neue Arbeitsumstände, wie das Nutzen von Homeoffices und anderes, reagieren und seine Regularien erweitern.

Trotz dieser Regelungsdichte ist wichtig, dass die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen  Gestaltungsspielräume haben, um ihren individuellen, betrieblichen Gegebenheiten zu genügen.

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Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Kernelement für den Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung.

  • Mit dieser Beurteilung sollen sich Arbeitgeber über mögliche Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz bewusst werden, diese identifizieren, beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen entscheiden.
  • Auf dieser Basis wird eine funktionierende, betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingerichtet.
    Das gilt besonders für gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen.
  • Schließlich müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Arbeitsumgebung so unterweisen, dass sie Gesundheitsgefährdungen erkennen und sachgerecht reagieren können.

Bei der Beurteilung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden die individuellen Gegebenheiten nach Betriebsart und Betriebsgröße und den weiteren betrieblichen Faktoren einbezogen.

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Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einrichtung und Pflege Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen.

Unsere Experten für das Thema Arbeitsschutz haben hierfür Zusatzqualifikationen erworben und langjährige Praxiserfahrung.

Wir gehen strukturiert vor, beginnend mit der Bestandsaufnahme, sodann in der Planung und in der Umsetzung. Aufgrund unseres strukturierten Vorgehens kommen wir schnell auf den Punkt und setzen rasch um. Organisatorischen Aufwand wie das Berichtswesen und die Unterweisung ihrer Mitarbeiter übernehmen wir ebenfalls für Sie. Wir reduzieren Ihren zeitlichen Aufwand.

Am Schluss unserer Audits erhalten Sie unsere Berichte zum Nachweis, dass Sie die organisatorischen Erfordernisse erfüllt haben. Sollte Ihr Unternehmen von der Berufsgenossenschaft geprüft werden oder doch einmal ein Unfall geschehen sein, reduzieren Sie Ihre Haftung bzw. schließen Sie aus.

Wie können wir Sie beraten?

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