Inhaberveränderungen

Geplant nachhaltig in die Zukunft

Inhaberveränderungen - was ist das?

Inhaberveränderungen können viele Sachverhalte einschließen. Die häufigsten sind 

  • Start-Up – Neugründungen werden der Übersichtlichkeit halber hier einbezogen
  • Verkauf bzw. Erwerb
    eines Einzelunternehmens, einer Einzelkanzlei oder -praxis
    oder von Gesellschaftsanteilen – OHG, GmbH, GmbH & Co KG oder von Aktien
  • Nachfolge – Übergabe auf Angehörige oder auf Dritte

Veränderungen dieser Art können ganz oder teilweise stattfinden, so dass die bisherigen Inhaber komplett ausscheiden oder mit einer definierten Beteiligungshöhe verbleiben.

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Die Vorbereitung – der Plan – die Umsetzung

Am Anfang steht die Überlegung – was will ich für mich selbst – persönlich, familiär, beruflich?
Was ist dafür wichtig, was ist weniger oder gar nicht wichtig?
Wo stehe ich jetzt – wann will ich was erreichen?
Wen kann und will ich in meine Überlegungen einbeziehen?

Sind die Ziele klar, beginnt die Planung. D. h., dass die für die Zielerreichung wichtigen, äußeren Umstände beschrieben werden. Dazu gehört zunächst, welche Veränderung konkret mit welchen Erwartungen angestrebt wird. Handelt es ich um Vermögen, wird dieses bewertet. Sodann werden die persönlichen und familiären Umstände berücksichtigt. Ebenso finanzielle, vertragliche und gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen. Und vielleicht gibt es ja schon erbrechtliche Regelungen.

Auch Haftungsrisiken, die sich aus einer Gründung oder Vermögensübertragungen zwangsläufig ergeben, sollten beschrieben, bewertet und nach Möglichkeit reduziert oder sogar ausgeschlossen werden.

All das wird in die Planung der erforderlichen Schritte einbezogen. In jedem Fall sollte beides, Planung und Umsetzung, nachhaltig dokumentiert werden.

Je nachdem, ob es sich um ein Start-Up, eine Veränderung oder Übertragung handelt, sind die konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte höchst unterschiedlich.

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Start-Up

Am Anfang steht hier speziell die Überlegung: 

was ist meine Vision, was kann ich, was habe ich schon, wen und was brauche ich noch?

Zu diesem Zweck stellen Sie Ihre grundlegenden Überlegungen an, wie oben beschrieben. Und dokumentieren diese. Sodann können Sie einen Businessplan erstellen. Sollten Sie Ihr Vorhaben finanzieren wollen – mit oder ohne Fördermittel – müssen Sie einen Businessplan erstellen.

Der Businessplan weist üblicherweise folgende Mindestinhalte auf

  • persönliche Angaben
  • Ihr Werdegang
  • konkrete Beschreibung Ihres Vorhabens – Ziele, Chancen und Risiken, Wettbewerb, Zeitschiene, Investition.
    Außerdem eine Einnahme-, Ausgabe und Ergebnisprognose mindestens über 3 Jahre (teilweise wird für die ersten 6 Monate monatliche Angabe erwartet).

Erwarten Sie öffentliche Fördermittel, ist dies antragsabhängig.
Als Förderstellen kommen in erster Linie die KFW in Betracht, Landesbanken und die Bafa. Je nach Vorhaben gibt es unterschiedliche Förderprogramme.

Übliche Investitionen
sind vorrangig die Geschäftsausstattung, Marketingaufwand, laufende Betriebskosten. Und, nicht vergessen, der persönliche Aufwand.

All das sollte sehr sorgfältig im Detail abgeschätzt und gerechnet werden, damit keine unliebsamen Überraschungen eintreten.
Dann jedoch steht nichts mehr im Weg und es kann losgehen.

Veränderungen der vorhandenen Struktur

Das ist die Situation, wenn Ihr Unternehmen steht und funktioniert.

Anlass für Veränderungen sind in der Regel damit verbundene betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Vorteile.

Handelt es sich um betriebswirtschaftliche Ziele, so haben diese ihre Grundlage häufig aus Potentialermittlungen im Management- oder Prozessmanagementsystem. Steuerliche Anlässe sind erwartete Steuerersparnisse. Rechtliche Ursachen finden sich häufig in erwarteten Haftungsreduzierungen – für sich selbst oder die nahen Angehörigen – oder in der Vorbereitung eines Inhaberwechsels.

Handelt es sich um betriebswirtschaftliche Veränderungen, werden diese idealerweise in einem PDCA-Prozess vorgenommen. Steuerliche und rechtliche Veränderungen bedeuten in der Regel Veränderungen der rechtlichen Struktur. Das können Umwandlungen in eine andere Rechtsform sein, Ausgründungen u.v.m.

Auch steht am Beginn des Veränderungsprozess die Zielermittlung, sodann eine Risikoabschätzung und detaillierte Planung.

Gerade der zweite Aspekt – die Risikoabschätzung – bedarf bei einer strukturellen Veränderungen sorgfältiges Augenmerk, um nicht eine steuerliche Mehrbelastung zu provozieren. Jedoch gilt auch hier, dass das alles lösbare Themen sind und vielversprechenden Zielen nicht im Wege stehen.

Inhaberwechsel – Nachfolge

Inhaberwechsel

Auch für einen Inhaberwechsel gibt es viele und höchst unterschiedliche Gründe:
Ein gutes Angebot, veränderte Wettbewerbsbedingungen, eine veränderte Lebensplanung, der nahende Ruhestand und anderes mehr.

Bei einem klassischen Inhaberwechsel – dem Verkauf bzw . Kauf – spielen in erster Linie wirtschaftliche Aspekte die entscheidende Rolle. Trotzdem sollte nicht unterschätzt werden, dass sowohl der Kauf wie auch der Verkauf (wenn es sich nicht nur um eine reine Vermögensbeteiligung handelt) mit erheblichen Folgen im beruflichen und privaten Bereich verbunden sein kann.

Zur Vorbereitung eines Kaufs, oder Verkaufs, gilt es die sehr unterschiedlichen Erwartungen abzuschätzen, die die Käufer- bzw. Käuferseite haben. Ob alles oder Teile verkauft werden sollen usw.

Ohne eine auf die Unternehmensgröße angepasste Unternehmensbewertung geht es selten. In erster Linie aus Käufersicht, der genau wissen will, was er kauft. Allerdings auch aus Verkäufersicht, der viel offenlegt und so eventuelle Regressansprüche reduziert bzw. ausschließt. Dazu werden die betrieblichen, steuerlichen und rechtlichen Gegebenheiten erfasst und bewertet. Künftige Erträge, Aufwände und Ergebnisse werden prognostiziert.

Die Unternehmensbewertung und Entwicklungsprognosen sind die Grundlagen für die Verkaufsverhandlungen.
Dabei geht es oftmals nicht nur um den Preis, Garantien und anderes, sondern häufig auch um betriebliche, steuerliche oder rechtliche Veränderungen , die noch vor Vollzug des Kaufvertrages vorgenommen werden sollen.
Als Beispiel sei genannt, dass Käufer häufig das Interesse haben, eine Personen- statt eine Kapitalgesellschaft zu erwerben, um Abschreibungen auf einer persönlichen Ebene nutzen zu können. Auf der anderen Seite haben  Verkäufer aus steuerlichen Gründen häufig das gegenteilige Interesse, eine Kapitalgesellschaft statt einer Personengesellschaft zu verkaufen.
Das gilt es zu zu wissen, zu verhandeln, zu vereinbaren und umzusetzen.

Nachfolge

Auch die Nachfolge ist ein Inhaberwechsel.
Findet die Nachfolge unter Dritten statt, ist es ein Inhaberwechsel. Findet die Nachfolge unter Angehörigen statt, ist es in der Regel eine Gestaltung unter erbschaftssteuerlichen Aspekten.

Auch hier steht zu Beginn die grundlegende Überlegung, sowohl auf Seite des Übertragenden als auch der Übernehmer, was die eigenen und die familiären Ziele sind. Grundsätzlich bietet es sich an, auch wenn es sich um eine testamentarische Konstruktion handelt und nicht um einen Erbvertrag, die Übernehmenden in die Gestaltung einzubeziehen.

Zur Zieldefinition gehört, welche Vermögensteile wann, zu welchem Zeitpunkt oder Zeitraum an wen übertragen werden. Und ob es Gegenleistungen dafür geben soll in Form von Renten- oder Kaufpreiszahlungen und in welcher Höhe. Absicherungen spielen eine Rolle wie Nießbrauchsvorbehalte und ähnliches. 

Sind die Ziele definiert, beginnt die Planung. Grundlage der Planung ist auch hier eine Bewertung des Vorhandenen, nicht ur des Unternehmens sondern aller Vermögensteile. Sodann werden die steuerlichen Konsequenzen genau bewertet, Nachteile vermieden und stattdessen Vorteile ausgeschöpft.

Ist die Planung abgeschlossen, erfolgt die Umsetzung.

 

Ihre Vorteile durch prowero

Eine Gründung, Veränderungen und Inhaberwechsel sind häufig komplex. Sie haben persönliche, familiäre  und berufliche Konsequenzen, die weit in die Zukunft reichen können. Sie betreffen betriebliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte.

Je nach Unternehmensgröße werden häufig verschiedene Berater mit unterschiedlichen Schwerpunkten herangezogen. Um diesen Aufwand zeitlich und finanziell in einem planbaren Rahmen zu halten, bietet es sich an, die Themen zentral zu koordinieren.

Das können wir – prowero.

Wir haben im Lauf der Zeit viele Veränderungen in unserem Kundenkreis mit gestaltet. Wir haben die Expertise, Veränderungsprozesse professionell zu gestalten und die verschiedenen Anforderungen zu koordinieren und zu moderieren. Beratungsthemen, die wir nicht anbieten, d.h. steuerliche und rechtliche Beratungen, werden von Ihren Beratern geleistet oder wir empfehlen Ihnen den richtigen Fachmann oder Fachfrau aus unserer Kooperation.

Für uns endet die Beratung auch nicht mit Abschluss des Vertrages. Wir haben vielmehr das Ziel, dass Ihre Veränderung lange und nachhaltig trägt.

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