Nachhaltigkeitsreports

Für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsreports - was ist das?

Nachhaltigkeitsreports sind für Unternehmen wie Lage- und Geschäftsberichte wichtige Informationsinstrumente., mit denen sie sich positionieren und ihre Erfolgsfaktoren zeigen. Dafür stellen sie ihre Leistungen und Erfolge im Hinblick auf nachhaltige Entwicklungen dar. Nachhaltigkeitsreports umfassen in der Regel die Themen wirtschaftliche Positionierung, Arbeitnehmerrechte, Energie und Umwelt – so genannte Triple Line.

Die ersten Reports dieser Art entstanden als Umweltberichte von öffentlichen Institutionen, etwa ab 1990.

Eine Reihe von Unternehmen im In- und Ausland  sind verpflichtet Nachhaltigkeitsreports mit bestimmten Inhalten zu erstellen. Für Unternehmen, die keiner Verpflichtung unterliegen, stehen verschiedene freiwillige, etablierte Standards zur Verfügung, nach denen sie ihre Nachhaltigkeitsreports abfassen können.

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Das neue Lieferkettengesetz

Mit der industriellen Fertigungsdiversität, Logistik und vielem mehr sind wirtschaftliche Prozesse global geworden mit globalen Wertschöpfungsketten. Um entlang dieser Wertschöpfungsketten ökologische und soziale Mindeststandards zu wahren, ist das Lieferkettengesetz geschaffen worden.

Ein europäischer Standard war bislang nicht erreichbar, weshalb Deutschland mit einem nationalen Gesetz als gutem Beispiel und dem Ziel vorangeht, Treiber dieser Entwicklung zu sein. Das Gesetz orientiert sich an den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Das Lieferkettengesetz gilt für Unternehmen ab 3.ooo Beschäftigte ab 2023. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Inhaltlich regelt das Gesetz, dass die Unternehmen überprüfen ob und in welcher Intensität ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann und zwar in der gesamten Lieferkette, vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die Unternehmen müssen Mechanismen implementieren, um Verstößen vorzubeugen und auch ein Beschwerdemanagement.

Die Verpflichtungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Im eigenen Unternehmen und bei den unmittelbaren Zulieferbetrieben müssen die Vorgaben sicherstellt sein. Bei mittelbaren Lieferanten gelten die Vorgaben anlassbezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lieferanten im In- oder Ausland ansässig sind.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren und Verstöße abzustellen.

Es steht zu erwarten, dass die verpflichteten Unternehmen, um Sanktionen vorzubeugen, die Standards des Lieferkettengesetz auf ihre Lieferunternehmen, gleich welcher Größe, weiterreichen. Außerdem, dass die Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes schon vor 2023 bzw. 2024 abgeschlossen sein werden und in den Lieferketten angewendet werden.

Wichtige, gesetzliche Verpflichtungen
– die CSR-Richtlinie –

2014 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet.

Die CSR-Richtlinie – Corporate Sustainability Reporting

Die Richtlinie gilt in Deutschland seit 2017 und betrifft börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen. Diese Unternehmen müssen in ihren Lageberichten über wesentliche, nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Nichtfinanzielle Aspekte dieser Art sind ökologische und soziale Aspekte, Menschenrechte sowie Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung. 

Neben der Transparenz und Information bezweckt die Richtlinie, dass sich die Unternehmen aktiv mit diesen Themen beschäftigen, Risiken erkennen und diesen vorbeugen.

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Änderungen der CSR-Richtlinie ab 2023

Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie bis 01.12.2022 in nationales Recht umsetzen, damit die Offenlegungspflichten ab der Berichtsperiode 2023 gelten können.

Für die Berichtspflichten der Unternehmen werden Informationen über die Nachhaltigkeit mit finanziellen Informationen gleichgestellt. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird erweitert. Außerdem sieht der Vorschlag klare Verantwortlichkeiten für die Berichtserstellung, Überwachung und Prüfung vor.
Der Lagebericht ist weiterhin der Ort, wo zu berichten ist.

Gründe für die Überarbeitung und Chance

Die Informationsdichte und die Informationsqualität soll deutlich erhöht werden. So fehlen bisher häufig Informationen, die Anlegern und anderen Interessenträgern für ihre Investition bzw. geplante Investition wichtig sind. Auch sind die Informationen wegen fehlender, einheitlicher Standards kaum vergleichbar und es ist häufig unklar, wie verlässlich die Informationen sind.

Dagegen müssen Investoren mehr und mehr über den sozialen und ökologischen Fußabdruck von Unternehmen Kenntnis haben, um ihre Investition umfassend taxieren zu können. Letztlich sollen die Berichtspflichten zu einer steigenden Nachhaltigkeitskultur in den Unternehmen führen.

Die Chance für die Unternehmen liegt darin, dass qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen dazu beitragen, Interesse bei Kapitalgebern, Investoren und Kunden zu erzeugen und zu erhöhen.

Geltungsbereich

Die Richtlinie soll für alle in der EU-Unternehmen gelten, die für eine regulierten Markt gelistet sind. Regulierte Märkte sind solche nach § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Um börsennotierte KMU zu entlasten, gelten für diese die neuen Informationspflichten erst ab 01.01.2026. Weiterhin soll die Richtlinie für alle großen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten sowie für die meisten Banken und Versicherungen. Das Größenmerkmal 500 Beschäftigte wird auf 250 Beschäftigte gesenkt.

Waren in Deutschland bis dahin etwa 500 Unternehmen berichtspflichtig, werden es nun mindestens 5.000 sein.

Berichtsinhalte

Die Berichtsinhalte werden erheblich erweitert und gleichzeitig mit neuen, verbindlichen Standards präzisiert.

Es gilt das Prinzip der doppelten Materialität. Danach umschließt die Berichtspflicht alle wesentlichen Aspekte zu Umwelt-, Sozial und Arbeitnehmerbelangen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berichtspflichten gehen über reine Aufzählungen hinaus und umfassen daher auch alle die Informationen, die für das Verständnis des Geschäftsmodells, die Geschäftsstrategie, den Geschäftsverlauf, die Lage und das Ergebnis wichtig sind. Darüber hinaus muss über die erreichten Fortschritte berichtet werden genauso, wie über die wichtigsten negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und die Wertschöpfungsketten. Schließlich gilt weiterhin die Taxonomie-Verordnung von 2020. Allerdings sollen die dort niedergelegten grünen Finanzkennzahlen mit der neuen Richtlinie noch einmal präzisiert werden.

Digitales Tagging

Entsprechend zur Finanzberichterstattung sind auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging vorgesehen.

Geschäftsleitung

Schließlich soll die Geschäftsleitung unmittelbar und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichte tragen. Dazu wird der Bilanzeid auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet.

Freiwillige, etablierte Standards

Nachhaltigkeitsreports können ein wichtiges Marketingmittel sein. Denn sie erhöhen die Transparenz und das Vertrauen der Kunden in die Qualität der Produkte und Dienstleistungen genauso, wie das Vertrauen von Investoren in ihr Investment. Unternehmen mit klarer Positionierung intensivieren so die Beziehung zu ihren Kunden, eröffnen einen Zugang zu neuen Zielgruppen und erhöhen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Dabei muss es gar kein großer Report nach der CSR Richtlinie sein. Auch ein Report nach einem etablierten Standard, passend für die Unternehmensgröße kann den Zweck erfüllen. Dazu bieten freiwillige Reports, auch wenn sie nach Standards verfasst werden, erhebliche Freiheitsgrade. Denn die Unternehmen können selbst ihre Schwerpunkte setzen und über die Art und Intensität der Berichterstattung entscheiden.

GRI

Der weltweit meistgenutzte Standard ist der der gemeinnützigen Multi-Stakeholder-Initiative Global Reporting Initiative – GRI. Aktuell in der Version G4. 

Der GRI fokusiert sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Aspekte, die  Daten, Fakten und Informationen belegt werden sollen. Wegen dieser Fokusierung auf wesentliche Aspekte hält sich der Aufwand in einem überschaubaren Umfang. 

DNK

Der Deutscher Nachhaltigkeitskodex – DNK – wird gerne von deutschen Unternehmen im Mittelstand genutzt. Er orientiert sich an umfassenderen Standards wie den GRI oder den UN Global Compact. Er ist jedoch kompakter und daher leichter anzuwenden. Für viele Unternehmen ist zudem interessant, dass die so genannte DNK-Entsprechenserklärungen der teilnehmenden Unternehmen in einer Online-Datenbank öffentlich einsehbar sind.

UGC

UN Global Compact – Dieser Standard geht auf eine Iniatitive der  UN zurück, zu dem sich über 12.000 Unternehmen aus 170 Ländern verpflichtet haben. Inhalt sind zehn soziale und ökologische Mindeststandards mit dem Schutz von Menschenrechten, der Vereinigungsfreiheit, die Bekämpfung von Korruption, die Förderung des allgemeinen Umweltbewusstseins, die Beförderung umweltfreundlicher Technologien. Der Standard ist wegen seiner Komplexität für große Unternehmen geeignet. 

Ihre Vorteile durch prowero

In unserer Beratungspraxis etablieren wir seit Jahren die Qualitätsstandards für Energie und Umwelt nach den DIN EN ISO Normen. Ebenso etablieren wir seit Jahren Arbeitsschutzsysteme und -maßnahmen. Schon deswegen sind uns diese Themen seit Jahren tief vertraut.

Darüber hinaus werden wir mittlerweile verstärkt von Lieferunternehmen angesprochen, die ihren Auftragnehmern ökologische und soziale Standards nachweisen müssen, um weiterhin gelistet zu sein oder erstmals gelistet zu werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, fertigen wir Nachhaltungsreports nach den Standards des DNK. Die CSR-Richtlinie können wir genauso.

Sie haben daher mit prowero die Gewähr, dass wir für Sie die Anforderungen Ihrer Auftraggeber fachlich fundiert und zügig erfüllen.
Gleiches gilt, wenn ökologische und soziale Standards für Sie wichtig sind und deswegen ohne äußeren Anlass berichten wollen, was Sie in Ihrem Unternehmen dafür tun. 

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